Vertragsrecht
Gemäß dem entgegen der landläufigen Meinung erst im Mittelalter entwickelten Grundsatz „Pacta sunt servanda“ (erstmals schriftlich bestätigt im Liber Extra Papst Gregors IX. von 1234) müssen Verträge eingehalten werden. Nun gibt es aber keinen Grundsatz ohne Ausnahme. Zudem unterliegen – vor allem auf längere Dauer angelegte – Verträge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Veränderungen, Einflüssen von außen und Spannungen zwischen den Vertragsparteien und nicht zuletzt Änderungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Wir beraten Sie vor und nach Abschluss von Verträgen, begleiten Sie bei Vertragsverhandlungen und entwerfen Verträge für Sie bzw. prüfen die Entwürfe Ihres potenziellen Vertragspartners. Kommt es bei der Vertragsabwicklung zu Problemen, so informieren wir Sie über Ihre Rechte und suchen für Sie Lösungsmöglichkeiten. Ist eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unmöglich geworden, unterstützen wir Sie bei der Vertragsbeendigung und Vertragsabwicklung. Dabei sind wir z.B. auf folgenden Gebieten tätig:
AGB-Recht (Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
Darlehensrecht
Kaufrecht
Mietrecht, Pachtrecht
Rahmenverträge
Werkvertragsrecht