Mietrecht (Wohnraum und Gewerbe)
Deutschland ist ein Land der Mieter: Denn die sogenannte Eigentümerquote liegt seit Jahren stabil bei etwa 45 %, sodass im Umkehrschluss ca. 55 % aller Wohnungen vermietet werden. Hinzu kommen die gewerblichen Mietobjekte wie Büros, Läden, Restaurants und Gaststätten, aber auch Lager- und Produktionsgebäude. Das Mietrecht, das im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist, betrifft also Privatpersonen und Unternehmer gleichermaßen als Mieter oder Vermieter.
Wir betreuen Sie u.a. bei folgenden Themen:
Prüfung und Entwurf von Gewerberaummietverträgen
Geltendmachung von Mietmängeln, Mietminderung, Schadensersatz
Prüfung und Durchsetzung von Mieterhöhungen
ordentliche Kündigung, u.a. bei Eigenbedarf
außerordentliche fristlose Kündigung z.B. bei Zahlungsverzug, Störung des Hausfriedens
Zahlungsklagen, Räumungsklagen, einstweilige Verfügungen gegen Personen, die sich unberechtigt in der Wohnung des Mieters aufhalten, Begleitung bei Zwangsräumungen
Fragen des Pachtrechts