Mietrecht (Wohnraum und Gewerbe)

Deutschland ist ein Land der Mieter: Denn die sogenannte Eigentümerquote liegt seit Jahren stabil bei etwa 45 %, sodass im Umkehrschluss ca. 55 % aller Wohnungen vermietet werden. Hinzu kommen die gewerblichen Mietobjekte wie Büros, Läden, Restaurants und Gaststätten, aber auch Lager- und Produktionsgebäude. Das Mietrecht, das im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist, betrifft also Privatpersonen und Unternehmer gleichermaßen als Mieter oder Vermieter.

Wir betreuen Sie u.a. bei folgenden Themen:

  • Prüfung und Entwurf von Gewerberaummietverträgen

  • Geltendmachung von Mietmängeln, Mietminderung, Schadensersatz

  • Prüfung und Durchsetzung von Mieterhöhungen

  • ordentliche Kündigung, u.a. bei Eigenbedarf

  • außerordentliche fristlose Kündigung z.B. bei Zahlungsverzug, Störung des Hausfriedens

  • Zahlungsklagen, Räumungsklagen, einstweilige Verfügungen gegen Personen, die sich unberechtigt in der Wohnung des Mieters aufhalten, Begleitung bei Zwangsräumungen

  • Fragen des Pachtrechts

Ansprechpartner

DR. HELMUT-THOMAS KILPPER

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht (Partner)

BIANCA KIESER

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht