Bau- und Immobilienrecht
Seit Gründung der Kanzlei bilden Fragen rund um die Themen „Bauen“ und „Immobilie“ eines unserer Hauptbetätigungsfelder. Ob Neu- oder Altbau, Renovierung, Sanierung oder Abriss, Kauf oder Verkauf, ob zur Eigennutzung oder zur Vermietung, ob Wohnraum oder Gewerbe – als jetziger oder künftiger Eigentümer einer Immobilie, als Bauherr, Generalunternehmer, Bauträger, Handwerker oder Architekt gibt es eine Menge zu beachten und immer wieder Situationen, in denen rechtliche Beratung bis hin zur prozessualen Durchsetzung Ihrer Rechte notwendig ist.
Bauvertragsrecht – BGB-Bauverträge, VOB, Generalübernehmerverträge, Generalunternehmerverträge, Subunternehmerverträge, Projektsteuerungsverträge, Bauleiterverträge
Bauhandwerkersicherungshypotheken
Vertragserfüllungsbürgschaften, Gewährleistungsbürgschaften
Begleitung von Bauabnahmen
Werklohnansprüche
Baumängel – Weichenstellung bei der außergerichtlichen Vertretung: Nachbesserungsverlangen, Fristsetzung, Ersatzvornahme, Minderung, Schadensersatz, Rücktritt
Architektenrecht – Vertragsgestaltung, HOAI, Honorarklagen, Haftungsfragen
Kauf und Verkauf von Immobilien – Entwurf und Prüfung von Kaufverträgen, Durchsetzungen von Zahlungs- und Gewährleistungsansprüchen, Rückabwicklung u.a. bei arglistiger Täuschung
Bestellung von und Vollstreckung aus Grundpfandrechten (Grundschulden und Hypotheken), Verhandlungen mit Banken und Sparkassen
Maklerrecht – Durchsetzung bzw. Abwehr von Courtageansprüchen