Arbeitsrecht
Nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gibt es derzeit (Stand März 2017) fast 32 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Deutschland. Allein diese Zahl belegt die Bedeutung des in zahlreichen Einzelgesetzen (z.B. im BGB, Kündigungsschutzgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz, Mutterschutzgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz) geregelten Arbeitsrechts für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber. Hinzu kommen die diversen Bücher des Sozialgesetzbuches, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, sodass es nicht einfach ist, den Überblick zu behalten. Wir unterstützen Sie daher u.a. bei
Fragen aus dem Arbeitsvertragsrecht, also z.B. bei der Gestaltung, Änderung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
Erkrankungen des Arbeitnehmers – Lohnfortzahlung im Krankheitsfall/Entgeltfortzahlung, Wiedereingliederung, krankheitsbedingte Kündigung
der Befristung von Arbeitsverhältnissen (mit und ohne Sachgrund)
Ansprüchen auf Teilzeit/Arbeitszeitverkürzung
Fragen rund um den Urlaub (Mindestdauer, vertraglicher Urlaubsanspruch, Übertragung, Abgeltung)
familienbedingten Themen wie Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit
Arbeitszeitangelegenheiten, Überstunden
Eingruppierungsfragen
Statusfragen – freier Mitarbeiter/Arbeitnehmer
Änderungskündigungen
Abmahnungen
der Beendigung von Arbeitsverträgen durch außerordentliche (fristlose) Kündigung und / oder ordentliche Kündigung (personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte) sowie durch Aufhebungsverträge und Abwicklungsvereinbarungen
Kündigungsschutzklagen, Prüfung von Kündigungsfristen und Kündigungsgründen,
Zeugnisangelegenheiten
sozialversicherungsrechtlichen Fragen rund um Arbeitslosigkeit, Krankheit und Schwerbehinderung
Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit)
Mitbestimmungs- und betriebsverfassungsrechtlichen Themen
betriebliche Altersversorgung/Betriebsrenten