Arbeitsrecht

Nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gibt es derzeit (Stand März 2017) fast 32 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Deutschland. Allein diese Zahl belegt die Bedeutung des in zahlreichen Einzelgesetzen (z.B. im BGB, Kündigungsschutzgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz, Mutterschutzgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz) geregelten Arbeitsrechts für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber. Hinzu kommen die diversen Bücher des Sozialgesetzbuches, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, sodass es nicht einfach ist, den Überblick zu behalten. Wir unterstützen Sie daher u.a. bei

  • Fragen aus dem Arbeitsvertragsrecht, also z.B. bei der Gestaltung, Änderung und Überprüfung von Arbeitsverträgen

  • Erkrankungen des Arbeitnehmers – Lohnfortzahlung im Krankheitsfall/Entgeltfortzahlung, Wiedereingliederung, krankheitsbedingte Kündigung

  • der Befristung von Arbeitsverhältnissen (mit und ohne Sachgrund)

  • Ansprüchen auf Teilzeit/Arbeitszeitverkürzung

  • Fragen rund um den Urlaub (Mindestdauer, vertraglicher Urlaubsanspruch, Übertragung, Abgeltung)

  • familienbedingten Themen wie Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit

  • Arbeitszeitangelegenheiten, Überstunden

  • Eingruppierungsfragen

  • Statusfragen – freier Mitarbeiter/Arbeitnehmer

  • Änderungskündigungen

  • Abmahnungen

  • der Beendigung von Arbeitsverträgen durch außerordentliche (fristlose) Kündigung und / oder ordentliche Kündigung (personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte) sowie durch Aufhebungsverträge und Abwicklungsvereinbarungen

  • Kündigungsschutzklagen, Prüfung von Kündigungsfristen und Kündigungsgründen,

  • Zeugnisangelegenheiten

  • sozialversicherungsrechtlichen Fragen rund um Arbeitslosigkeit, Krankheit und Schwerbehinderung

  • Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit)

  • Mitbestimmungs- und betriebsverfassungsrechtlichen Themen

  • betriebliche Altersversorgung/Betriebsrenten

Ansprechpartner

DR. ROBIN MEIXNER

Rechtsanwalt