Bau- und Immobilienrecht

Seit Gründung der Kanzlei bilden Fragen rund um die Themen „Bauen“ und „Immobilie“ eines unserer Hauptbetätigungsfelder. Ob Neu- oder Altbau, Renovierung, Sanierung oder Abriss, Kauf oder Verkauf, ob zur Eigennutzung oder zur Vermietung, ob Wohnraum oder Gewerbe – als jetziger oder künftiger Eigentümer einer Immobilie, als Bauherr, Generalunternehmer, Bauträger, Handwerker oder Architekt gibt es eine Menge zu beachten und immer wieder Situationen, in denen rechtliche Beratung bis hin zur prozessualen Durchsetzung Ihrer Rechte notwendig ist.

  • Bauvertragsrecht – BGB-Bauverträge, VOB, Generalübernehmerverträge, Generalunternehmerverträge, Subunternehmerverträge, Projektsteuerungsverträge, Bauleiterverträge

  • Bauhandwerkersicherungshypotheken

  • Vertragserfüllungsbürgschaften, Gewährleistungsbürgschaften

  • Begleitung von Bauabnahmen

  • Werklohnansprüche

  • Baumängel – Weichenstellung bei der außergerichtlichen Vertretung: Nachbesserungsverlangen, Fristsetzung, Ersatzvornahme, Minderung, Schadensersatz, Rücktritt

  • Architektenrecht – Vertragsgestaltung, HOAI, Honorarklagen, Haftungsfragen

  • Kauf und Verkauf von Immobilien – Entwurf und Prüfung von Kaufverträgen, Durchsetzungen von Zahlungs- und Gewährleistungsansprüchen, Rückabwicklung u.a. bei arglistiger Täuschung

  • Bestellung von und Vollstreckung aus Grundpfandrechten (Grundschulden und Hypotheken), Verhandlungen mit Banken und Sparkassen

  • Maklerrecht – Durchsetzung bzw. Abwehr von Courtageansprüchen

Ansprechpartner

THOMAS WEIDLICH

Rechtsanwalt (Partner)

DR. ROBIN MEIXNER

Rechtsanwalt